Definition:

Ein Abszess ist eine umkapselte Eiteransammlung in einer nicht präformierten (vorgeformten) Körperhöhle.

Entstehung:

Hervorgerufen werden Abszesse hauptsächlich durch Infektionen mit Bakterien, wobei die Ursache hierfür vielseitig sein kann, wie z.B. durch eine Injektion (der sogenannte Spritzenabszess). Weshalb vor Injektionen oder Punktionen peinlich genau auf die Einhaltung der Hygienevorschriften geachtet werden muss um das Risiko eines Spritzenabszess so gering wie möglich zu halten.
Des Weiteren können Abszesse in nahezu jedem Bereich des Körpers auftreten, vor allem jedoch nach eventueller Haarentfernungen.

Symptome:

Ein Abszess zeichnet sich aus durch die typischen Entzündungszeichen wie Schmerzen, Rötung, Überwärmung, eventuell Funktionseinschränkung, sowie Schwellung.
Außerdem kommt es bei größeren Abszessen nicht selten zu einem Temperaturanstieg.

Therapie:

Meist ist es vor allem bei größeren Abszessen sinnvoll die zu Eröffnen, sprich das Ablassen der Flüssigkeits- bzw. Eiteransammlung herbei zu führen um eine Linderung der Beschwerden zu erreichen.
Ab und an ist eine zusätzliche Antibiotikagabe, um die bakteriellen Verursacher abzutöten, notwendig.

Chirurgisch eröffnete und gereinigte Abszesse, z.B. ein Analabszess, muss anfänglich mit einem antiseptischen Sitzbad und später mit regelmäßigen Spülungen therapiert werden, sowie mit sterilen Kompressen austamponiert werden, was jedoch meist die Hilfe von Fachpersonal erfordert.

Heilungsdauer:

Je nachdem wie groß und an welcher Stelle sich der Abszess befindet und in welcher gesundheitlichen Verfassung der Patient ist, dauert die Heilung 3 bis 4 Wochen oder länger.
Bei Patienten in erhöhtem Alter oder mit diabetischer Grunderkrankung kann sich die Heilungsphase deutlich verlängern und hinaus zögern.

weitere häusliche Behandlung:

Da man heut zu Tage bereits aus dem Krankenhaus entlassen wird bevor die Wunde geheilt ist, kann der behandelte Arzt eine Verordnung erlassen, auf dessen Grundlage medizinisches Fachpersonal eines Pflegedienstes weitere Verbandswechsel durchführt. Diese Leistung muss vom Patienten nicht selbst gezahlt werden, sondern der Pflegedienst rechnet dies bei der Pflegekasse des Patienten ab.